2.4.2. Mit der Videoaufzeichnung, den daraus gewonnenen Standbildern, der Rechnung vom 19. März 2021 und den Bildern sowie Produktangaben zu den Bewegungsmeldern bzw. Kombinationsschaltern ist der Nachweis erbracht, dass sich der Beschuldigte Elektro-Artikel mit einem Wert von deutlich mehr als Fr. 300.00 ohne Bezahlung angeeignet hat. Ein blosses Versehen liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise, sind doch just die teuersten Artikel nicht abgerechnet worden.