muss der Beschuldigte die erste Kartonschachtel im Zwischenboden verstaut haben und zwar dergestalt, dass der Kofferraumboden um 15:56:42 zunächst in einer halboffenen Stellung verharrt. In der Folge ergreift der Beschuldigte die zweite Kartonschachtel samt den darauf befindlichen Elektroartikeln und nimmt sie vor seinen Körper auf der von der Videoüberwachungskamera abgewandten Seite. Ab 15:56:49 hebt der Beschuldigte den dunklen Kofferraumboden weiter an und deponiert die zweite Kartonschachtel gezielt im Zwischenraum, was seine rechte Hand, die unter die Kofferraumabdeckung greift, unterstreicht.