Anschliessend verlässt auch der Beschuldigte die Drive-in-Halle um 15:40:15 in Richtung Baumarkt. Um 15:55:17 (UA act. 197, 160003.dav) kehrt der Beschuldigte mit einem beladenen Einkaufswagen zu seinem Tesla in die Drive-in-Halle zurück. Er öffnet den Kofferraumdeckel und deponiert einige Artikel im Kofferraum, darunter zwei Kartonschachteln. Zunächst befreit der Beschuldigte eine der Kartonschachteln von anderen Gegenständen und nimmt sie vor seinen Körper, auf der kameraabgewandten Seite. Um 15:56:33 hebt der Beschuldigte den dunklen Kofferraumboden mehrfach an und senkt ihn jeweils wieder.