2. 2.1. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten des mehrfachen Diebstahls schuldig. Sie hielt es für erstellt, dass der Beschuldigte am 19. März 2021 und am 23. April 2021 Elektroartikel in einer Elektrowellrohrrolle oder unter dem Doppelboden (19. März 2021) bzw. unter dem Doppelboden (23. April 2021) seines Teslas verstaut, diese Gegenstände an der Kasse nicht vorgezeigt und die Drive-in-Halle ohne Bezahlung dieser Artikel verlassen hat. 2.2. Der Beschuldigte wirft der Vorinstanz eine falsche Würdigung der Videoaufnahmen und der Aussagen vor. Er habe weder Gegenstände -5-