Vollzugs wurde verzichtet. Stattdessen wurde die entsprechende Probezeit um 1.5 Jahre verlängert. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 28. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Mit Anschlussberufungserklärung vom 9. Januar 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft einen zusätzlichen Schuldspruch wegen Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Führerausweis, begangen am 19. April 2021 durch Überlassen des Firmenwagens VW Golf an C.. Der Beschuldigte sei neu mit einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à Fr. 180.00 sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 3'600.00, ersatzweise 20 Tagen Freiheitsstrafe, zu verurteilen.