Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen sprach den Beschuldigen mit Urteil vom 13. Oktober 2022 frei von den Vorwürfen der Verletzung von Verkehrsregeln, des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises sowie des mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis. Der Beschuldigte wurde dagegen des mehrfachen Diebstahls schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à Fr. 180.00, Probezeit 3 Jahre, bestraft. Auf den Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 10. Dezember 2019 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 50.00 gewährten bedingten Vollzugs wurde verzichtet.