1.3. Nachdem der Beschuldigte gegen beide Strafbefehle Einsprache erhoben hatte, vereinigte die Staatsanwaltschaft die beiden Verfahren und überwies die Strafbefehle zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Gerichtspräsidium Zofingen. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen sprach den Beschuldigen mit Urteil vom 13. Oktober 2022 frei von den Vorwürfen der Verletzung von Verkehrsregeln, des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises sowie des mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis.