Dem Beschuldigten wurde in diesem Zusammenhang zunächst vorgeworfen, am 19. März 2021 in der [Drive-in-Halle] der M. Filiale in Q. Elektroartikel im Mindestwert von Fr. 1'103.60 entweder im Innern einer blauen Elektrowellrohrrolle oder unter dem Doppelboden seines Teslas verstaut und zusammen mit seinem Sohn den Kofferraum mit Zementsäcken und anderen Gegenständen beladen zu haben. An der Kasse habe der Beschuldigte die in der Elektrowellrohrrolle oder unter dem Doppelboden verstauten Gegenstände nicht vorgezeigt. Er sei vielmehr ohne Bezahlung dieser Gegenstände aus der Drive-in-Halle gefahren.