Gegenstand Mehrfacher Diebstahl, Überlassen eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Führerausweis -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 7. Mai 2021 sprach die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm den Beschuldigten wegen Parkierens auf dem Radstreifen und auf dem Trottoir unter Nichteinhaltung eines mindestens 1.5 m breiten Raumes sowie der ungenügenden Aufmerksamkeit schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe.