Der Beschuldigte beantragt die Abweisung, was er mit dem beantragten Prozessausgang (bestätigter Freispruch) begründet (Berufungsantwort Beschuldigter vom 30. Mai 2023). Er macht für den Fall eines Schuldspruchs nicht geltend, die geltend gemachte Parteientschädigung des Privatklägers sei ungerechtfertigt oder ungenügend substantiiert.