Die Staatsanwaltschaft ermittelte den Tagessatz ausgehend von einer monatlichen AHV-Rente von Fr. 2'218.00 (Angaben des Beschuldigten [UA 10] stimmt mit der Steuerveranlagung 2017 überein, wonach ein steuerbares Einkommen von Fr. 26'573.00 besteht [UA 5]). Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte der Beschuldigte Unterlagen zu seiner finanziellen Situation ein und erklärte, dass er monatlich ca. Fr. 2'400.00 (Fr. 2'100.00 AHV-Rente und ca. Fr. 300.00 Ergänzungsleistungen) Rentenleistungen erhalte (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.).