Der Privatkläger stellt die Bestrafung ins Ermessen des Gerichts (Berufungserklärung Privatkläger vom 15. Februar 2023). Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers und die Bestätigung des erstinstanzlichen Freispruchs. Für den Fall der Gutheissung der Berufungen im Schuldpunkt beantragte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung, dass er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in gerichtlich zu bestimmender - 12 -