In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am Donnerstag, 21. Mai 2020, um 16:38 Uhr in Stein an der Kreuzung Schaffhauserstrasse/Zürcherstrasse zu einer Kollision zwischen dem links abbiegenden – grundsätzlich nicht vortrittsberechtigten – Beschuldigten und dem aus Sicht des Beschuldigten von rechts auf dem Fahrrad kommenden Privatkläger, der ebenfalls links abbiegen wollte, kam. Dabei hat der Privatkläger gemäss Austrittsbericht des Spitals Rheinfelden vom 26. Mai 2020 ein Schädelhirntrauma, frontal links eine Rissquetschwunde, eine offene Stelle mit Substanzdefekt an der rechten Unterlippe und links frontal ein