4. 4.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am Donnerstag, 21. Mai 2020, um 16:38 Uhr in Stein an der Kreuzung Schaffhauserstrasse/Zürcherstrasse zu einer Kollision zwischen dem links abbiegenden – grundsätzlich nicht vortrittsberechtigten – Beschuldigten und dem aus Sicht des Beschuldigten von rechts auf dem Fahrrad kommenden Privatkläger, der ebenfalls links abbiegen wollte, kam.