3. Es seien dem Beschuldigten die Kosten für das Untersuchungs- bzw. Strafbefehlsverfahren von CHF 1'810.00 (gemäss Strafbefehl vom 15.06.2021) aufzuerlegen und es sei der Beschuldigte zu verpflichten, dem Privatkläger für das Untersuchungs- bzw. Strafbefehlsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'621.95 (gemäss Strafbefehl vom 15.06.2021) zu entrichten.