4. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschuldigten. -5- 3.2. Der Privatkläger stellte mit Berufungserklärung vom 15. Februar 2023 folgende Anträge: 1. Es sei das Urteil vom 07.10.2022 vollumfänglich aufzuheben.