Verbeiständung von CHF 00.00 e) den Kosten für Übersetzungen von CHF 00.00 f) den Kosten für Gutachten von CHF 00.00 g) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von CHF 310.00 h) den Spesen von CHF 160.00 i) andere Auslagen (Zeugenentschädigung) CHF 0.00 Total CHF 2'770.00 3.2. Dem Beschuldigten werden die Kosten gemäss lit. a, b, g und h im Gesamtbetrag von CHF 2'770.00 vollumfänglich auferlegt.