3. 3.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von CHF 1'500.00 b) der Anklagegebühr von CHF 800.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 00.00 d) den Kosten für die unentgeltl. Verbeiständung von CHF 00.00 e) den Kosten für Übersetzungen von CHF 00.00 f) den Kosten für Gutachten von CHF 00.00 g) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von CHF 310.00 h) den Spesen von CHF 160.00