4. 4.1. Die Honorarnote des Verteidigers des Beschuldigten, lic. iur. Friedrich Müller, Rechtsanwalt in Kriegstetten, wird im Betrag von Fr. 6'751.40 (inkl. MWST von Fr. 482.70) richterlich genehmigt. 4.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen dem Verteidiger des Beschuldigten Fr. 6'751.40 zu bezahlen. 2.2. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 meldete die Staatsanwaltschaft gegen das ihr am 17. Oktober 2022 zugestellte Urteilsdispositiv die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 26. Januar 2023 zugestellt.