Verbeiständung von Fr. 00.00 e) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 00.00 f) den Kosten für Gutachten von Fr. 00.00 g) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 310.00 h) den Spesen von Fr. 160.00 i) andere Auslagen (Zeugenentschädigung) Fr. 0.00 Total Fr. 2'770.00 Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2'770.00 gehen zu Lasten der Staatskasse.