1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 22. Juni 2021 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt Akten am 20. Juli 2021 an das Bezirksgericht Rheinfelden zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 7. Oktober 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen. -3- 2. Die Zivilklage (Kostenfolge) wird abgewiesen.