Der Beschuldigte lenkte am Donnerstag, 21. Mai 2020 den Personenwagen Nissan, [Kennzeichen], von Münchwilen herkommend auf der Zürcherstrasse in Stein und beabsichtigte nach links in die Schaffhauserstrasse, Richtung Rheinfelden, einzubiegen. Bei der Kreuzung Zürcherstrasse/Schaffhauserstrasse hielt der Beschuldigte beim Signal "kein Vortritt" vollständig an, um den Fahrzeugen auf der Schaffhauserstrasse den Vortritt zu lassen. Als er schliesslich kein Fahrzeug mehr auf der Schaffhauserstrasse wahrnahm, fuhr er los. Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit übersah der Beschuldigte jedoch aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit den Fahrradfahrer und Privatkläger A.___