1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 15. Juni 2021 sprach die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg den Beschuldigten wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung begangen durch mangelnde Aufmerksamkeit und Missachtung des Signals "kein Vortritt" schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 60.00 (Probezeit 3 Jahre) sowie mit einer Busse von Fr. 700.00, ersatzweise 12 Tage Freiheitsstrafe. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: