2.2. Die Gesuchstellerin macht im Wesentlichen geltend, dass in der Verfügung betreffend Verlängerung der verdeckten Fahndung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 12. Januar 2018 (Beilage 3) eine Verlängerung um drei Monate damit begründet werde, dass eine Vertrauensbildung nicht stattgefunden habe. Somit sei klar, dass die Vertrauensbildung das Ziel gewesen sei, weshalb ab diesem Zeitpunkt eine (unbewilligte) verdeckte Ermittlung bestanden habe. Diese vor dem Urteil eingetretene Tatsache sei vom Berufungsgericht übersehen worden. -4-