1. Das Bezirksgericht Bremgarten stellte mit Urteil vom 19. November 2020 das Verfahren in Bezug auf den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG teilweise infolge Verjährung ein und sprach die Gesuchstellerin im Übrigen davon frei, es verurteilte sie wegen mehrfacher bandenmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 lit.