4.7. Zusammenfassend ist der Beschuldigte mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à Fr. 220.00, d.h. Fr. 35'200.00, Probezeit 3 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 26. November 2019 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 160.00, d.h. Fr. 8'000.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. - 19 -