Sein Verhalten weist auf ein mangelhaftes Unrechtsbewusstsein und einen grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber der Strassenverkehrsgesetzgebung hin. Der Widerruf ist daher notwendig, um den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten, zumal mit der Vorinstanz davon auszugehen ist, - 18 - dass nur der Vollzug der Widerrufsstrafe hinsichtlich der neu ausgesprochenen Strafe eine Verbesserung der Legalprognose und damit die Gewährung des bedingten Strafvollzugs erlaubt.