für das Jahr 2021 ein Nettoeinkommen von Fr. 132'438.00 bzw. Fr. 130'820.00 (vgl. Beilagen zu den Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021, Lohnausweise). Ferner weist die Steuererklärung 2021 ein steuerbares eheliches Reinvermögen von Fr. 327'000.00 aus. Nachdem der Beschuldigte bei der obergerichtlichen Verhandlung keine aktuelleren Belege einreichte und bestätigte, dass die Angaben in den vorgenannten Steuererklärungen nach wie vor zutreffend seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3), ist weiterhin von vergleichbaren finanziellen Verhältnissen wie im Jahr 2021 auszugehen.