Gemäss der vom Bezirksgericht Baden eingeholten Steuerauskunft vom 10. September 2021 hatte der Beschuldigte ein Einkommen von Fr. 86'935.00 (GA act. 15). Bei der bezirksgerichtlichen Verhandlung vom 22. September 2022 bestätigte der Beschuldigte diesen Betrag auf den Franken genau und fügte ergänzend an, dass darin auch noch das Einkommen der Ehefrau von rund Fr. 10'000.00 enthalten sei (GA act. 36). Wie die aktuelle Steuerauskunft nahelegt, stimmten diese Angaben des Beschuldigten nicht mehr. Vielmehr zeigt sich aufgrund der aktuelleren Steuererklärungen des Beschuldigten für das Jahr 2020 bzw. derjenigen - 17 -