Auch wenn er betreffend das Fahren in fahrunfähigem Zustand, das Fahren ohne Berechtigung und die Widerhandlung gegen die Verkehrszulassungsverordnung grundsätzlich geständig ist, so hat er dennoch diverse Ausreden vorgebracht, wie beispielsweise, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er sich strafbar mache, wenn er ohne Führerausweis - 16 -