wenn zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr grundsätzlich von einem nicht allzu hohen Verkehrsaufkommen auszugehen ist, da es sich nicht um eine Stosszeit handelt, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Autobahn A1 zwischen Zürich und Bern um einen notorisch dicht frequentierten Autobahnabschnitt handelt. Aufgrund dessen ist für die vorliegende Tatzeit von einem gewissen Verkehrsaufkommen auszugehen. Hinzukommt, dass vor allem die hohe gefahrene Geschwindigkeit auf der Autobahn A1 erhöhte Anforderungen an die Aufmerksamkeit eines Fahrzeuglenkers stellt. Folglich hat die durch den Beschuldigten gefahrene Strecke ein hohes Gefährdungspotenzial geboten.