1.2. Die Staatsanwaltschaft Baden widerrief den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 26. November 2019 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 160.00 gewährten bedingten Vollzug und verurteilte den Beschuldigten als Gesamtstrafe zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 150.00 sowie zu einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe. -4-