Gegenstand Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Sachverhalt des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Baden vom 18. Mai 2021 lautet wie folgt: 1. Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a Abs. 1 SVG) Der Beschuldigte hat sich als Motorfahrzeugführer vorsätzlich einer Blutprobe oder einer Atemalkoholprobe, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden musste, entzogen oder den Zweck dieser Massnahme vereitelt.