5.2. Der Beschuldigte hat seine Kosten für die freigewählte Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren selbst zu tragen. 5.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 1'964.70 zu bezahlen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)