3.3. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 12. September 2019 für die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 270.00 gewährte bedinge Strafvollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe von Fr. 10'800.00 ist zu vollziehen. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. - 45 - 4.2. Der Beschuldigte hat seine Kosten für die freigewählte Verteidigung im Berufungsverfahren selbst zu tragen. 5. 5.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'444.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 2'250.00) werden dem Beschuldigten auferlegt.