zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 4 ½ Jahren (inkl. Widerrufsstrafe gemäss Ziff. 3.2.) verurteilt. 3.2. Der mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 22. Oktober 2019 für die Freiheitsstrafe von 10 Monaten und die Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 gewährte bedinge Strafvollzug wird widerrufen. Die Freiheitsstrafe ist Bestandteil der in Ziff. 3.1 ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe. Die Geldstrafe von Fr. 14'400.00 ist zu vollziehen.