__ AG) ging Konkurs und der Beschuldigte gründete aufgrund seiner daraus resultierenden finanziellen Probleme gemeinsam mit B._____ die C._____ AG. Er trug dabei seine - 42 - finanzielle Schieflage in die neue Unternehmung (vgl. Aussagen B._____, Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Darüber hinaus besteht jedoch kein enger sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang. Es rechtfertigt sich, die neu auszufällende Freiheitsstrafe von 47 Monaten aufgrund der rechtskräftigen Widerrufstrafe von 10 Monaten gemäss Urteil des Obergerichts vom 22. Oktober 2019 angemessen um 7 Monate auf 54 Monate bzw. 4 ½ Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen.