wurde ihm mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 12. September 2019 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 270.00 der bedinge Strafvollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren gewährt. Während dieser Zeit hat er gemäss sämtlichen Anklageziffern (weiter)delinquiert. Andererseits wurde ihm mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 22. Oktober 2019 für die Freiheitsstrafe von 10 Monaten und die Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 der bedinge Strafvollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren gewährt. In dieser Probezeit hat er gemäss den Anklageziffer 3 und 4 (weiter)delinquiert.