Aktuell läuft gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 10. Juni 2022 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da die Unschuldsvermutung gilt, bleibt diese Strafuntersuchung grundsätzlich unberücksichtigt. Mit Blick auf das Nachtatverhalten bestehen hinsichtlich des Wohlverhaltens des Beschuldigten damit jedoch zumindest Fragezeichen. Der Beschuldigte zeigte sich im vorliegenden Strafverfahren nicht einsichtig, er stritt die Delikte bzw. seine deliktischen Absichten vielmehr konsequent ab.