Insgesamt ist von einem mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 12 Monaten auszugehen. Im Rahmen - 38 - der Asperation ist wiederum zu beachten, dass zum Betrug kein Zusammenhang besteht. Jedoch besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zur ungetreuen Geschäftsbesorgung, was den Gesamtschuldbeitrag reduziert. Angemessen erscheint eine Erhöhung um 3 Monate auf 34 Monate Freiheitsstrafe. 5.7.6. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: