5.7.5. Auch hinsichtlich des mehrfachen Pfändungsbetrugs, der nach dem 12. Januar 2017 begangen wurde, kann weitestgehend auf das bereits unter E. 5.6.3 Ausgeführte verwiesen werden. Die Tatbegehung war hierbei identisch, zumal der Beschuldigte in gleicher Weise weiterdelinquierte. Im hier fraglichen Zeitraum hat der Beschuldigte Einkünfte bzw. Vermögen von rund Fr. 150'000.00 verheimlicht, indem er dem Betreibungsamt monatlich unvollständige Unterlagen eingereicht hat. Es handelt sich hierbei um einen erheblichen Betrag, der den Gläubigern vorenthalten worden ist.