Insgesamt ist von einem mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 8 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass kein enger Zusammenhang zum Covid-Betrug besteht. Angemessen erscheint eine Erhöhung um 6 Monate auf 31 Monate Freiheitsstrafe.