Der Beschuldigte hat einen Covid-19-Kredit von Fr. 500'000.00 unter wahrheitswidrigen Zusicherungen (erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19-Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes; Verwendung ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse») unterschriftlich beantragt. Er reichte diese (unwahre) Urkunde in der Folge bei der F._____ AG ein, um einen Irrtum über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hervorzurufen. Der Taterfolg ist angesichts des den Zusicherungen entgegengebrachten Vertrauens sowie der Benachteiligung im Umfang des zu Unrecht gewährten Kredits von Fr. 500'000.00 als mittelschwer zu qualifizieren.