wahrheitswidriger Angaben (hinsichtlich des Umsatzes «wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt»; Verwendungszweck) bei der F._____ AG einen Covid-19-Kredit über Fr. 500'000.00 beantragt und ausbezahlt erhalten. Davon hat er mindestens Fr. 350'000.00 nicht rechtmässig verwendet bzw. ist lediglich diesbezüglich eine Gefährdung angeklagt. Tatsächlich hat er sogar im Hinblick auf die gesamte Deliktssumme von Fr. 500'000.00 getäuscht. Unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Deliktsbeträge ist jedoch bereits bei Fr. 350'000.00 von einem sehr hohen Betrag und einer entsprechend schweren Gefährdung des geschützten Rechtsguts des Vermögens auszugehen.