Der Beschuldigte hat gegenüber dem Betreibungsamt im Zeitraum vom 17. Oktober 2013 bis 12. Januar 2017 seine Bezüge vom Kontokorrent der C._____ AG trotz Lohnpfändung verschwiegen und damit Einkünfte bzw. Vermögen von rund Fr. 50'000.00 verheimlicht, indem er monatlich unvollständige Unterlagen eingereicht hat. Er hat diesen Betrag dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen und diese Forderungen dadurch gefährdet. Dies insbesondere aufgrund seiner unsicheren finanziellen Situation. Es handelt sich um einen erheblichen Betrag.