Insgesamt ist von einem mittelschweren Verschulden und – in Relation zum Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafen und der davon erfassten grossen Bandbreite von Deliktsbeträgen und Vorgehensweisen – einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass es sich bei der ungetreuen Geschäftsbesorgung zwar ebenfalls um ein Vermögensdelikt handelt, im Übrigen aber kein enger Zusammenhang zu den Straftaten, die mit Urteil des Obergerichts vom 22. Oktober 2019 beurteilt worden sind (gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Misswirtschaft), besteht. Entsprechend hoch ist der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen.