Aufwand bzw. ungerechtfertigte Privatbezüge, der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht (Anklageziffer 2). Als Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat war er damit betraut, die Vermögensinteressen der C._____ AG zu wahren. In Verletzung seiner Pflichten hat er privates und Gesellschaftsvermögen vermischt bzw. sich nach eigenem Gutdünken über den Trennungsgrundsatz hinweggesetzt, indem er geschäftlich nicht begründeten Privataufwand über das «Kontokorrent A._____» finanzierte bzw. ungerechtfertigt Privatbezüge tätigte.