5.6.2. Hinsichtlich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB, die sich vor dem 12. Januar 2017 ereignet hat, ergibt sich Folgendes: Die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht wird seit dem 1. Juli 2023 mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ist nicht mehr vorgesehen. Da diese neue Fassung für den Beschuldigten (abstrakt) milder ist, ist diese vorliegend anwendbar (lex mitior).