5.5. Die vorliegend zu beurteilenden Straftaten haben sich im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 30. März 2020 ereignet. In besagtem Zeitraum wurde der Beschuldigte mit Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 12. Januar 2017 wegen anderer Straftaten verurteilt (sog. Ersturteil, vgl. BGE 138 IV 113 E. 3.4.3 mit Hinweisen). Im rechtskräftig gewordenen zweitinstanzlichen Urteil des Obergerichts vom 22. Oktober 2019 wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs, Misswirtschaft und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 verurteilt.