untersuchungen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 10. Juni 2022 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ersichtlich. Auch wenn diesem Umstand aufgrund der Unschuldsvermutung keine entscheidende Bedeutung zukommen kann, so widerspricht die Eröffnung einer neuer Strafuntersuchung jedenfalls nicht der bereits bestehenden Befürchtung, der Beschuldigte könnte sich erneut strafbar machen.